Kleingarten ABC

In unserem Kleingarten ABC informieren wir dich von A bis Z über unsere Kleingartenanlage, unseren Verein, unsere Besonderheiten, unsere Regelungen und vieles mehr. Neben unseren FAQs ist unser Kleingarten ABC eine der besten Anlaufstellen für konkrete Informationen zu konkreten Fragen. Aber auch, wenn du dich einfach nur grundlegend über uns informieren möchtest, sollte dir ein Stöbern auf dieser Seite weiterhelfen. 

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…Hoppla!

Du bist nicht fündig geworden? Vielleicht hast du aber auch noch weitere Anregungen an uns, wie wir unser liebevoll zusammengetragenes Kleingarten ABC noch gehaltvoller machen können? Dann wende dich gerne direkt mit deinen Vorschlägen an info@erntesegen-koeln.de. Wir freuen uns über jedes Feedback und jede Mithilfe!

Nahaufnahme von den Blüten des roten Fingerhutes.

Abfall

Jeder Pächter ist für die ordentliche Entsorgung seines Mülls selbst verantwortlich. Grünschnitt gehört nicht in den angrenzenden Wald oder auf den Parkplatz!!! Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein, aber leider treffen wir hier immer wieder auf Hinterlassenschaften von Menschen, die dies anscheinend noch nicht ganz so verstanden haben… Zur Entsorgung steht der Wertstoff Center der AWB, Butzweilerstraße 50, 50829 Köln „kostenlos“ zur Verfügung. Öffnungszeiten bitte deren Website entnehmen.

Adressänderung

Adressänderungen, neue Telefon-Nr. oder E-Mailadesse bitte unbedingt zeitnah dem Vereinsvorstand melden. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder auch durch kurze schriftliche Mitteilung über den Vereinsbriefkasten erfolgen.

Anbauten

Für sämtliche Bauvorhaben wie Laube, Lauben-An- und Umbauten, überdachten Freisitz, Gewächshaus, Geräteschuppen etc. bitte unbedingt vorab die Gartenordnung zur Hand nehmen. Hierin befinden sich sämtliche Richtlinien und Vorgaben sowie bauliche Maße. Ein schriftlicher Bauantrag ist in den meisten Fällen zwingend erforderlich, welcher über den Verein bei der Stadt Köln (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) einzureichen ist.

Anfahrt

Die Zufahrt erfolgt über die Vogelsanger Straße 550. Hier biegst du einfach hinter der großen Wiese auf der rechten Seite und vor den Bahnschienen ein. Du steuerst anschließend genau auf unseren Haupteingang zu.

Anträge

Sämtliche Anträge für bspw. Bebauung, eine Einfahrtsgenehmigung etc. kannst du in unserem Downloadbereich einsehen und herunterladen. Die meisten Anträge können bei unserem Vereinsvorstand eingereicht werden. Nutze hierfür gerne unser E-Mail-Postfach (info@erntesegen-koeln.de) oder den postalischen Weg. Solltest du vor Ort sein, kannst du den Antrag natürlich auch gerne direkt in unseren Vereinsbriefkasten an unserem Vereinsheim einwerfen.

Auto

In der Regel ist das Befahren der Wege laut Gartenordnung mit Motorfahrzeugen aller Art verboten. Das Befahren der Anlage mit dem Pkw ist nur nach zuvor durch den Vereinsvorstand erteilter Genehmigung möglich. Hierzu bitte beim 1. oder 2. Vorsitzenden melden. Die Einfahrt muss – z. B. wegen des Transportes großer Gegenstände oder Ähnlichem – begründet sein. Parken innerhalb der Anlage ist nicht gestattet. Sollte der PKW nicht mehr in der Kleingartenanlage benötigt werden, hat die Ausfahrt zu erfolgen.

Baumbestand

Welche Baumarten in einen Kleingarten gehören und welche nicht, ist dem Anhang der Gartenordnung zu entnehmen.

Bebauung

Für sämtliche Bauvorhaben wie Laube, Lauben-An- und Umbauten, überdachten Freisitz, Gewächshaus, Geräteschuppen etc. bitte unbedingt vorab die Gartenordnung zur Hand nehmen. Hierin befinden sich sämtliche Richtlinien und Vorgaben sowie bauliche Maße. Ein schriftlicher Bauantrag ist in den meisten Fällen zwingend erforderlich, welcher über den Verein bei der Stadt Köln (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) einzureichen ist.

Bewerbung

Die Bewerbung für einen Kleingarten erfolgt schriftlich. Hierzu steht dir in unserem Downloadbereich ein geeignetes Formular zur Verfügung. Dieses soll allerdings persönlich beim Vorstand eingereicht werden. Hierzu bietet sich die Sprechstunde an, welche immer mittwochs vierzehntägig in unserem Vereinshaus stattfindet.

Bienenhaltung

Die Haltung von Bienen wird auf schriftlichen Antrag genehmigt. Siehe hierzu auch Gartenordnung § 9. Ein Formular für den schriftlichen Antrag findest du in unserem Downloadbereich.

Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

Das Bundeskleingartengesetz – kurz BKleingG – beinhaltet alle wesentlichen Regelungen rund um die Verpflichtungen, Befugnisse und Rechte im Zusammenhang eines Kleingartens bzw. eines Kleingartenvereines. 

Erstmalig veröffentlicht wurde es am 28. Februar im Jahre 1983. Die letzte wirkliche Aktualisierung ist bereits etwas länger her und hat 2006 stattgefunden. Die aktuellste Fassung haben wir hier für dich zusammengetragen.

Downloads & Dokumente

Sämtliche Dokumente stehen dir zum Download in unserem Downloadbereich zur Verfügung. Hier findest du alle wichtigen Anträge, Formulare und Informationsmaterial. Bitte stöbere diesen gerne einmal durch.

Düngung

Auf die „Chemiekeule“ muss unbedingt verzichtet werden! Genaueres hierzu bitte der Gartenordnung § 1 Punkt 7 entnehmen.

Einbruch - Was tun?

Solltest du Spuren eines Einbruchs in Garten bzw. Laube oder Geräteschuppen feststellen, so erstatte zunächst Anzeige bei der Polizei.

Der Vordruck für die Schadensmeldung kann sowohl in unserem Downloadbereich heruntergeladen werden als auch auf der Website des Kreisverbandes Kölner Gartenfreunde e.V. oder du meldest dich einfach beim Vereinsvorstand. Dieser hilft dir gerne weiter.

Die ausgefüllte Schadensanzeige mit Anlagen (auch Anzeigebestätigung der Polizei, Fotos) ist unverzüglich über den Verein beim Kreisverband einzureichen.

In der Regel bist du als Pächter, Teilnehmer des FED-Gruppenvertrages des Kreisverbandes Kölner Gartenfreunde e.V. über die KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH bei der Basler Sachversicherungs-AG. Bei deinen Unterlagen befindet sich ein Merkblatt zu sämtlichen Versicherungsgrundlagen.

Einfahrt (z.B. mit PKW)

Das Befahren der Anlage mit dem Pkw ist nur nach zuvor durch den Vereinsvorstand erteilter Genehmigung möglich. Hierzu bitte beim 1. oder 2. Vorsitzenden melden. Die Einfahrt muss – z. B. wegen des Transportes großer Gegenstände oder Ähnlichem – begründet sein. Parken innerhalb der Anlage ist nicht gestattet. Sollte der PKW nicht mehr in der Kleingartenanlage benötigt werden, hat die Ausfahrt zu erfolgen.

Eingänge

Unsere Gartenanlage verfügt über drei Eingangstore (Nord, Süd, Ost), wobei das zur Südseite gelegene (Richtung Vogelsanger Straße) über einen zweiten Flügel verfügt, welcher für die Zufahrt mit dem Pkw geöffnet werden kann. Auf dieser Seite befinden sich auch der vereinseigene Parkplatz und unser Vereinsheim.

Eismann

Mit ein wenig Glück kommt sogar der Eismann zur Sommerzeit beinahe täglich und macht mit „lautem Klingeln“ auf sich aufmerksam 😉

Entsorgung

Alle Informationen rund um das Thema Abfallentsorgung findest du unter dem Abschnitt Abfall. Für die Entsorgung bzw. Entleerung der Chemie- und Campingtoiletten findest du alle relevanten Infos unter dem Punkt Fäkalienentsorgung.

Fäkalienentsorgung

Die Möglichkeit zur Entleerung der Gartentoilette besteht rechts neben dem Vereinsheim. Hier befindet sich ein großes Trichterbecken, welches durch einen Klappdeckel verschlossen ist und in welches der Toiletteninhalt entleert werden kann. Der daneben befindliche Wasserhahn mit kurzem Schlauch ermöglicht ein abschließendes Ausspülen der Toilette als auch des Trichters. Zur Vermeidung von Gerüchen bitte unbedingt Deckel anschließend wieder schließen!

Fahnenmast

Alles über das Aufstellen eines Fahnenmastes findest du in der Gartenordnung §7 Abs. 33

Feuer (offen)

Grills sowie Grillkamine dürfen nur mit eigens hierfür hergestellter Holzkohle befeuert werden. Das Verbrennen von Holz zu diesem Zwecke ist nicht erlaubt, ebenso wie das Verbrennen von Gartenabfällen. Offenes Feuer an Feuerstellen oder in Feuerschalen ist aus Gründen des Brandschutzes nicht gestattet.

Feiern (privat)

Bei Parties im eigenen Garten sollte man stets darauf bedacht sein, den angemessenen Rahmen einzuhalten, was sowohl die Häufigkeit als auch Personenanzahl und Lautstärke betrifft.

Formulare

Sämtliche Formulare stehen dir im Downloadbereich zur Verfügung. Bitte stöbere diesen gerne einmal durch.

Galerie

Solltest du die Lust verspüren dich visuell ein wenig inspirieren zu lassen, schaue doch gerne einmal in unserer Fotogalerie vorbei! Hier haben wir wunderschönes Bildmaterial – geschossen in unserer Kleingartenanlage und von unseren Mitgliedern – liebevoll für unsere Besucher zusammengetragen! Du bist bereits Mitglied und hast noch weiteres Fotomaterial, welches unbedingt seinen Weg in unsere Galerie finden soll? Dann melde dich gerne per E-Mail bei uns unter info@erntesegen-koeln.de bzw. schicke uns die Bilder einfach direkt über diesen Weg zu! Wir sind gespannt, welche Foto-Schätze uns auf diesem Wege erreichen 🙂

Gartenbegehung

Die Begehung der Anlage erfolgt durch den Vorstand. Der Termin wird rechtzeitig über die Aushänge angekündigt. Die Gartenbegehung dient zum einen der Kommunikation zwischen Pächtern und Vorstand. Zum anderen legt der Vorstand ein besonderes Augenmerk auf solche Gärten, welche erhebliche Mängel aufweisen und/oder bezüglich Pflege und Bewirtschaftung stark von der Gartenordnung abweichen.

Gartenordnung

Du möchtest dich genauer über geltende Regelungen in unserer Kleingartenanlage bzw. generell in Kleingartenanlagen informieren? Dann wirf gerne einen tieferen Blick in die Gartenordnung, welche wir dir in voller Pracht noch einmal auf unserer Seite zusammengetragen haben.

Gartenübernahme

Du bist Neupächter und hast dir für deinen neuen Garten einiges vorgenommen? Zunächst einmal möchten wir dir unsere „Checkliste für Neupächter“ ans Herz legen, welche dir bei der Gartenübergabe durch den Vorstand überreicht wurde. Außerdem findest du in der  Gartenordnung sämtliche Richtlinien, welche du bei deinem zukünftigen Schaffen berücksichtigen solltest.

Gemeinschaftsarbeit

Auch, wenn jedes Mitglied seine eigenen Tätigkeiten in seiner eigenen Parzelle auf der To-Do-Liste hat: So manche Sachen müssen einfach erledigt werden, damit unser KGV auch zukünftig noch Bestand hat und sich alle Mitglieder wohlfühlen.

Daher ist jedes Mitglied verpflichtet sich an Gemeinschaftsarbeiten zu beteiligen. Ein kleiner Bonus: Vielleicht lernt man dabei ja den ein oder anderen Gartennachbarn ein wenig besser kennen. 🙂 

Grillen

Das Grillen auf Gas oder speziell für das Grillen geeigneter (Holz-)kohle ist gestattet. Offenes Feuer und das Verbrennen von Gartenabfällen ist dagegen strengstens untersagt. Bitte lies hierzu auch unseren Abschnitt zu offenem Feuer.

Grünschnitt

Eines ist klar wie Kloßbrühe: Bei der Gartenarbeit fällt Grünschnitt an! Hast du Gartenabfälle, welche sich z. B. wegen Art oder Menge nicht in deiner Parzelle kompostieren lassen, kannst du dich im Abschnitt Abfälle über weitere Möglichkeiten der Entsorgung informieren.

Grundwasserbrunnen

Das Anlegen eines Grundwasserbrunnens in unserer Kleingartenanlage ist nicht zulässig. Auch dann nicht, wenn hierfür ein Bauantrag gestellt wird. Grundwasserbrunnen, welche eigenmächtig angelegt oder beauftragt werden, müssen auf eigene Kosten zurückgebaut werden.

Heckenschnitt

In puncto Heckenschnitt gibt es die ein oder andere Regelung, welche zu berücksichtigen ist. Mehr dazu findest du in der Gartenordnung § 8 .

Historie

Unser KGV “Erntesegen” e.V. Köln-Vogelsang wurde 1947 gegründet und blickt inzwischen auf ein über 75-jähriges Bestehen zurück. In diesen Jahren ist natürlich so einiges passiert und so manches hat sich natürlich auch geändert. Du bist interessiert an unserer Historie, unserer Entstehung und dem, was in den ganzen Jahren so spannendes passiert ist? Dann schau doch einmal auf der Seite über unsere Historie vorbei!

Hochbeet

Alles über Hochbeete findest du in der Gartenordnung §7 Abs. 22

Hunde

Grundsätzlich sind Hunde auf den Wegen der Gartenanlage an der Leine zu führen. Des Weiteren bitten wir dich ihre Hinterlassenschaften unverzüglich zu entfernen und korrekt zu entsorgen.

Informationen

Jedem Pächter sei ans Herz gelegt sich über die Aushänge in unseren Infokästen (hiervon befinden sich drei in der Gartenanlage) über Neuigkeiten zu informieren. Ebenso befindet sich diese Website im stetigen Auf- und Ausbau und soll zukünftig als eine weitere digitale Informations- und Kommunikationsplattform dienen.

Interessenten

Schön, dass du oder jemand den du kennst einen kennt, der einen kennt, der Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Kleingartenverein hat. Bitte lies für weitere Informationen schon einmal den Abschnitt zu dem Thema Bewerbung. In Zukunft werden wir auf unserer Seite auch noch einmal einen eigenen Informationsbereich für Interessenten aufbauen. Hier wirst du dich dann umfangreich mit den wichtigsten Informationen rund um den Bewerbungsprozess, die Voraussetzungen und den einzuplanenden Zeitaufwand informieren können. Denn auch, wenn ein Kleingarten eine tolle Sache ist, sollte man die Arbeit, welche damit einhergeht nicht unterschätzen.

Kompostierung

In jedem Kleingarten muss sich ein Kompostplatz befinden. Siehe hierzu auch § 5 der Gartenordnung. Der Standort sollte mit Bedacht gewählt sein, möglichst etwas schattig und nicht unmittelbar neben der eigenen Terrasse oder der des Nachbarn.

Kooperationen

Firmen die mit uns zusammenarbeiten.

Kultur

Was ist los in Köln-Vogelsang. Auf “meinVogelsang” findest du sehr viel Interessantes über unseren Stadtteil.

Kündigung

Die Kündigung eines Gartens sowohl von Pächterseite als auch von Verpächterseite hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

Lage

Die Anlage unseres KGV „Erntesegen“ e.V. befindet sich auf der westlichen Seite von Köln-Vogelsang noch vor Bahntrasse bzw. Militärringstraße. Die Zufahrt und der Haupteingang befinden sich auf der Vogelsanger Straße 550. Informiere dich auf unserer Seite gerne weiter über unseren Lage- & Parzellenplan.

Laube

Es besteht keine Pflicht, eine Laube zu haben! Für sämtliche Neubau-, Umbau- oder Anbaumaßnahmen bitte zunächst an den Vereinsvorstand wenden! Siehe hierzu auch Punkt „Bebauung“.

Mitgliedschaft

Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt durch schriftlichen “Aufnahmeantrag” gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand. Dieser entscheidet über die Aufnahme. Siehe hierzu auch Punkt: „Bewerbung

Mittagsruhe

Die Mittagsruhe zwischen 13:00 und 15:00 Uhr ist unbedingt einzuhalten. Bitte sei so rücksichtsvoll deinen Gartennachbarn gegenüber und bedenke immer: Ein anderes Mal bist vielleicht du es, der in seiner Hängematte oder auf seiner Gartenliege die Seele baumeln lassen möchte. Da kommt es nicht gerade sehr gelegen, wenn der benachbarte Kleingärtner seinen Rasenmäher anschmeißt oder die Kettensäge auspackt 😉

Öffnungszeiten

In den Sommermonaten (1. März – 31. Oktober) ist die Anlage täglich von 08:00 – 20:00 Uhr geöffnet. Als Pächter mit Schlüssel ist dir der Zutritt natürlich auch außerhalb dieser Zeiten gestattet.

In den Wintermonaten (1. November – 28. Februar) ist die Anlage in der Regel durchgehend geschlossen. Du als Pächter wirst in diesen Monaten gebeten das Tor nach jedem Kommen und Gehen wieder abzuschließen. Siehe Gartenordnung § 2 Abs. 4.

Ökologie

Siehe Gartenordnung § 1! Wer möchte schon in einen chemieverseuchten Apfel beißen! Hier gibt es oft eine biologisch gut verträgliche Alternative. Genau hierzu könnte zukünftig „die Öko-Tipp-Seite“ auf dieser Website dienen, welche von vielen schlauen Gartenfreunden mit gestaltet werden sollte.

Pachten

Vielen Dank für dein bekundetes Interesse an einem Pachtgarten und die damit verbundene Mitgliedschaft in unserem Verein.
Leider steht der geringen Anzahl an Gärten, die wir jährlich zu vergeben haben eine äußerst hohe Anzahl an Bewerbern gegenüber.
Somit könnte es noch einige Zeit dauern, bis DU an der Reihe wärst. Aus diesem Grunde legen wir dir nahe, dich ggfs. an anderer Stelle für einen Pachtgarten zu bewerben.
Aktuell können wir keine neuen Interessenten in unsere Bewerberliste aufnehmen.

Parken

Auf der Südseite unserer Anlage befindet sich unser Parkplatz. Die Zufahrt erfolgt über die Vogelsanger Straße 550. Hier biegst du einfach hinter der großen Wiese auf der rechten Seite und vor den Bahnschienen ein. Du steuerst anschließend genau auf unseren Haupteingang zu. Kurz vor dem Tor befindet sich dann auf der linken Seite unser Parkplatz.

Parties (privat)

Bei Parties im eigenen Garten sollte man stets darauf bedacht sein, den angemessenen Rahmen einzuhalten, was sowohl die Häufigkeit als auch Personenanzahl und Lautstärke betrifft.

Parzellenplan

Unsere Kleingartenanlage besteht aus 118 Parzellen in denen die Pächter und Mitglieder unseres Kleingartenvereines ihren Traum von einer eigenen, grünen Oase verwirklichen können. Informiere dich auf unserer Seite gerne weiter über unseren Lage- & Parzellenplan.

Pestizide

Die Ausrichtung auf eine biologische und naturnahe Bewirtschaftung des Kleingartens und eine Gestaltung mit natürlichen Materialien ist anzustreben. Die Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel (Pestizide), insbesondere Herbizide (Unkrautbekämpfungsmittel), Fungizide (Pilzbekämpfungsmittel), Insektizide (Insektebekämpfungsmittel) und Rodentiziden (Gifte gegen Ratten, Mäuse usw.) sind verboten.

Pool

Für das Aufstellen eines Planschbeckens ist die Erlaubnis des Vereinsvorstands erforderlich. Weitere Infos findest du in der Gartenordnung § 7 Abs. 11

Preise

Die Kosten für einen Pachtgarten belaufen sich auf ca. 300,-€ bis 400.-€ im Jahr. Darin enthalten sind die Jahrespacht, Nutzung des Parkplatzes, Vereinsbeiträge, Unfall- und Laubenversicherung, Wasserverbrauch, Fäkalienentsorgung und ggf. Anteil Gemeinschaftsarbeit.

Regeln

Du fragst dich, ob es bei uns Regeln gibt? Die gibt es! Wir sind ein Kleingartenverein! 😉 

Alles wichtige an Regelwerk rund um unseren Kleingartenverein und das Miteinander erfährst du vor allem in unserer Gartenordnung. Du willst auf Nummer sicher gehen? Dann schaue auch gerne einmal in das Bundeskleingartengesetz (BKleingG).

Regenwasser

Regenwasser (z.B. Dachentwässerung) muss als Gießwasser im eigenen Garten in einer Regentonne gesammelt und verwendet werden. Eine Versickerung ist nur über die belebte Bodenschicht zulässig.

Ruhezeiten

Neben der Mittagsruhe von 13:00-15:00 Uhr gelten auch noch die Ruhezeiten zwischen 22:00 Uhr abends und 07:00 Uhr morgens. Des Weiteren sind Sonn- & Feiertage als ganztägige Ruhezeiten/Ruhetage aufzufassen.

Schlüssel

Die Schlüssel für die Einfahrt bekommst du beim 1. oder 2. Vorsitzenden. Das benötigte Dokument kannst du vorher ausfüllen und zur Schlüsselübergabe mitbringen.

Spielgeräte

Alles was du über Spielgeräte usw. wissen solltest, findest du in der Gartenordnung §7 Abs. 10 bis 14

Übernachtung

Das ständige Bewohnen der Lauben ist, abgesehen von gelegentlichen Übernachtungen, verboten.

Vereinsheim

Direkt am Haupteingang unserer Anlage befindet sich unser Vereinsheim, welches auch für Veranstaltungen und Feierlichkeiten gemietet werden kann. Mehr zu der Miete unseres Vereinsheimes findest du unter unserer Seite über unser Vereinsheim.

Vorstand

Wasser

Jeder Garten verfügt über einen Wasseranschluss. Der Verbrauch wird jährlich abgelesen und dem Gartenpächter in Rechnung gestellt.

Zugang zur Anlage

Sowohl auf der nördlichen, der südlichen als auch auf der östlichen Seite hat unsere Anlage je einen Zugang. Der Nordzugang befindet sich in der Nähe des Parkplatzes vom Dinger’s Gartencenter. Der östliche Zugang ist über einen kleinen Weg in dem Waldabschnitt zwischen Goldammerweg und der Gartenanlage zu finden. Bitte beachte, dass für den östlichen Zugang auch während der Zutrittszeiten ein Schlüssel benötigt wird.

Lediglich über den Haupteingang auf der Südseite (Vogelsanger Straße 550) und den Eingang auf der Nordseite kann zur Sommerzeit am Tage ein Zutritt auch ohne Zugangsschlüssel erfolgen.

Zutrittszeiten

In den Sommermonaten (1. März – 31. Oktober) ist die Anlage täglich von 08:00 – 20:00 Uhr geöffnet. Der Zutritt ist innerhalb dieser Zeiten über den Haupteingang und über den Nordeingang auch für Besucher ohne Schlüssel möglich. Als Pächter mit Schlüssel ist dir der Zutritt natürlich auch außerhalb dieser Zeiten gestattet.

In den Wintermonaten (1. November – 28. Februar) ist die Anlage in der Regel durchgehend geschlossen. Du als Pächter wirst in diesen Monaten gebeten das Tor nach jedem Kommen und Gehen wieder abzuschließen. Siehe Gartenordnung § 2 Abs. 5.